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Die geplante Reform betrifft im Grunde Jede und Jeden von uns. Die gesetzliche Rente bleibt zwar die wichtigste Säule, aber sie wird für viele Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz soll die private, staatlich geförderte Altersvorsorge gestärkt werden – einfacher, transparenter und auf mehr Ertrag ausgerichtet als bisher.
Das Gesetz zur Altersvorsorgereform wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und muss nun vom Bundesrat, voraussichtlich im Mai, genehmigt werden. Damit kann dann die Reform, wie geplant, am 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Dabei soll die bisherige Riester-Rente durch neue, moderne Vorsorgeprodukte ersetzt werden.
Kernstück ist das sogenannte Altersvorsorge‑Depot. Sparerinnen und Sparer können damit ihr Geld stärker am Kapitalmarkt anlegen – zum Beispiel in Fonds oder ETFs – und zusätzlich staatliche Förderung erhalten. Die Förderung erfolgt künftig prozentual auf die eingezahlten Beiträge und nicht mehr über eine starre Grundzulage. Gleichzeitig werden die Kosten gedeckelt, um die Renditechancen zu verbessern.
Für alle bisherigen Riester-Sparer gilt ein Bestandsschutz: Wer nichts unternimmt, kann seinen bestehenden Riester-Vertrag wie bisher weiterführen. Gleichzeitig eröffnet die Reform jedoch neue Wahlmöglichkeiten. Riester-Kunden können künftig zum Beispiel auf Wunsch in das neue Produkt „Altersvorsorgedepot“ wechseln, das mehr Flexibilität bieten soll. Dadurch haben Sparer die Wahl, entweder von ihrem bisherigen Vertrag zu profitieren oder die neuen Möglichkeiten der reformierten Altersvorsorge zu nutzen. Hier ist eine fachkundige Beratung durch unsere Beraterinnen und Berater der Volksbank Mittweida zu empfehlen.
Grundsätzlich für einen sehr breiten Personenkreis: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und erstmals auch Selbstständige. Gerade Berufseinsteiger oder Menschen, die bisher wenig oder gar nicht privat vorgesorgt haben, profitieren von der hohen Förderung bei kleinen Sparbeträgen.
Die Frühstart‑Rente ist ein echtes Novum. Der Staat zahlt für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorge‑Depot ein. Ziel ist es, sehr früh ein Startkapital für die Altersvorsorge aufzubauen und Kinder rechtzeitig an langfristiges Sparen heranzuführen.
Der lange Anlagezeitraum kann einen enormen Zinseszinseffekt entfalten.
Nein, und das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die staatliche Frühstart‑Rente soll, so der aktuelle Stand, jahrgangsweise eingeführt werden. Starten soll die Förderung zunächst für Kinder des Jahrgangs 2020, also jene, die das 6. Lebensjahr erreichen. Jüngere Jahrgänge folgen nach und nach.
Ältere Kinder, die diese Altersgrenze bereits überschritten haben, können voraussichtlich von der staatlichen Frühstart‑Rente hingegen nicht profitieren.
Unsere klare Empfehlung lautet: Nicht warten, sondern selbst aktiv werden.
Auch ohne staatliche Förderung lohnt es sich, frühzeitig für Kinder vorzusorgen – zum Beispiel über ein Junior‑Depot. Eltern, Großeltern oder Verwandte können dort regelmäßig kleine Beträge investieren.
Gerade bei Kindern wirkt der Zeitfaktor besonders stark. Wer früh beginnt, kann auch mitüberschaubaren Sparraten langfristig ein solides finanzielles Polster aufbauen. Die Frühstart‑Rente ist ein guter Impuls, aber sie ersetzt nicht die eigenverantwortliche Vorsorge.
Wir empfehlen, sich frühzeitig beraten zu lassen und die eigenen Möglichkeiten zu prüfen: Welche Vorsorge gibt es schon? Wer kommt für staatliche Förderung infrage? Und wie kann man sinnvoll und risikoangemessen investieren?
Bei der Volksbank Mittweida stehen unsere Beraterinnen und Berater gerne für diese Fragen bereit. Altersvorsorge ist kein Thema „für später“, sondern eine Entscheidung, die man am besten heute trifft, mit Unterstützung einer fachkundigen Beratung!
