- Auswahl nach individuellen Bedürfnissen
- Sicherer Wertpapierhandel an allen Börsenplätzen
- Persönliche und kompetente Beratung
Depotmodelle
Ein Depot, das zu Ihnen passt
Bei unserer Auswahl an Depotmodellen bieten wir Ihnen ein Depot, das zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. So behalten Sie den Überblick über Ihre Wertpapiere – und das zu fairen und transparenten Konditionen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie jederzeit kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage.
Bankdepot
Kompetente Beratung
Das Bankdepot eignet sich besonders für Sie, wenn Sie unsere persönliche und kompetente Beratung bei Ihrem Wertpapierhandel in Anspruch nehmen möchten wie auch bei selbständigem Handel über Brokerage. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.
meinDepot
Unabhängig und flexibel
Du möchtest traden ohne Wenn und Aber? Preisgünstig, jederzeit und überall? Dann ist meinDepot genau das Richtige für dich wenn du unter 31 Jahre alt bist.
Konditionen
meinDepot für junge Kunden unter 31 Jahre |
Bankdepot für Kunden ab 31 Jahre |
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Verwahrentgelte | ||
Depotgebühr / Verwahrentgelt pro Jahr |
0,00 EUR | ab 0,00 EUR * |
Transaktionsentgelte | ||
Wertpapierhandel an inländischen Börsen |
ab 4,95 EUR | |
Wertpapierhandel an ausländischen Börsen |
ab 39,50 EUR | |
DZ Bank: Zertifikate / Optionsscheine / Aktienanleihen |
0,25 % vom aktuellen Kurswert mind. 4,95 EUR, max. 59,90 EUR |
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Aktien / Anleihen / Fondsanteile Inlandsbörse |
0,25 % vom aktuellen Kurswert mind. 12,50 EUR, max. 59,90 EUR |
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Aktien / Anleihen / Fondsanteile Auslandsbörse |
0,25 % vom aktuellen Kurswert mind. 39,50 EUR, max. 69,90 EUR |
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jetzt eröffnen | jetzt eröffnen | |
*Bei Erteilung von mind. 15 provisionsbasierten Transaktionen, gemessen im Zeitraum 01.01. bis 31.12. jedes Kalenderjahres. |
Weitere Informationen finden Sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis (bei Beantragung der Depoteröffnung).
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Unabhängig von Gebühren für die Verwaltung Ihres Depots können weitere Kosten für den Wertpapierhandel entstehen. Anlagebedingte Kosten zu Produkten erhalten Sie in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, sowie den wesentlichen Anlegerinformationen. Alle Details zu möglichen Transaktionskosten entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei max. 801 Euro bei Ledigen bzw. max. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird diese von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre Volksbank Mittweida eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.