Depotmodelle

Ein Depot, das zu Ihnen passt

Bei unserer Auswahl an Depotmodellen bieten wir Ihnen ein Depot, das zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. So behalten Sie den Überblick über Ihre Wertpapiere – und das zu fairen und transparenten Konditionen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie jederzeit kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage.

Bankdepot

Kompetente Beratung

Das Bankdepot eignet sich besonders für Sie, wenn Sie unsere persönliche und kompetente Beratung bei Ihrem Wertpapierhandel in Anspruch nehmen möchten wie auch bei selbständigem Handel über Brokerage. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.

Transaktionskosten

  Kauf/Verkauf mindestens maximal
DZ Bank: Zertifikate / Optionsscheine / Aktienanleihen 0,25% vom aktuellen Kurswert 4,95 EUR 59,90 EUR
Aktien / Anleihen / Fondsanteile Inlandsbörse 0,25% vom aktuellen Kurswert 12,50 EUR 59,90 EUR
Aktien / Anleihen / Fondsanteile Auslandsbörse 0,25% vom aktuellen Kurswert 39,50 EUR 69,90 EUR

Depotgebühr (jährlich) ab 0,00 EUR*

* Bei Erteilung von mind. 15 provisionsbasierten Transaktionen, gemessen im Zeitraum 01.01. bis 31.12. jedes Kalenderjahres.

Weitere Informationen finden Sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis (bei Beantragung der Depoteröffnung).

meinDepot

Unabhängig und flexibel

Du möchtest traden ohne Wenn und Aber? Preisgünstig, jederzeit und überall? Dann ist meinDepot genau das Richtige für dich wenn du unter 31 Jahre alt bist.

Konditionen

  Leistungen Konditionen
Wertpapierhandel Handel an inländischen Börsen ab 4,95 EUR
  Handel an ausländischen Börsen ab 39,50 EUR
Depotverwaltung Depotverwaltung pro Jahr 0,00 EUR

meinDepot

Trading – einfach.immer.überall. Mit dem kostenfreien Depot für junge Kunden unter 31 Jahren.

Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche weiteren Kosten können bei Transaktionen im Depot aufkommen?

Unabhängig von Gebühren für die Verwaltung Ihres Depots können weitere Kosten für den Wertpapierhandel entstehen. Anlagebedingte Kosten zu Produkten erhalten Sie in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, sowie den wesentlichen Anlegerinformationen. Alle Details zu möglichen Transaktionskosten entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei max. 801 Euro bei Ledigen bzw. max. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird diese von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre Volksbank Mittweida eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.