Änderung der Kontomodelle für Firmenkunden zum 01.09.2023.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2021 mit dem Vertragsänderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Kreditinstituts befasst. Der BGH hat entschieden, dass es nicht zulässig ist, dass Kreditinstitute die Änderungen von Bedingungen und Preisen ohne aktive Zustimmung der Kunden vornehmen.
Wir haben dies umgesetzt und möchten unsere bisherige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung auf rechtssicherer Basis mit Ihnen fortführen. Daher bitten wir Sie um Ihre Zustimmung mittels Unterschrift zu unseren AGB-Banken, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnis und zur Einwilligung in die Datenverarbeitung auf dem Rückmeldebogen im Anschreiben.