- Versicherungslösungen für kleine und große Fuhrparks
- Vereinfachte Beitragsberechnung für Pkw
- Maßgeschneiderte Tarife
Kfz-Versicherung
Versicherungen für kleine und große Fuhrparks
Mit der Kfz-Versicherung schützen Sie sich vor ungeplanten Ausgaben durch Unfälle oder Rangierschäden. Unser Partner R+V Allgemeine Versicherung AG bietet für jede Fuhrparkgröße die passende Lösung. Die Kfz-BranchenPolice bietet sich ab drei Motorfahrzeugen an. Mit der Kfz-FlottenPolice versichern Sie Ihren Fuhrpark ab zehn motorisierten Fahrzeugen.
Kfz-Versicherung für Fuhrparks
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen zu Schaden kommen oder ein Vermögens- oder Sachschaden eintritt. Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist hierin schon enthalten. Mit ihr sind öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen Sie abgedeckt, die durch die Folgen eines Umweltschadens wie beispielsweise die Verunreinigung eines Biotops entstehen.
Kaskoversicherungen – Schutz für das eigene Fahrzeug
Die Kfz-Teilkaskoversicherung schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Ursachen wie beispielsweise Diebstahl, Brand oder Explosion entstanden sind. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie Ihre Kfz-Haftplicht um eine Teilkaskoversicherung erweitern. Zusätzlich ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Mit dieser profitieren Sie von allen Teilkaskoleistungen und erhalten Versicherungsschutz auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden und mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde, beispielsweise durch Vandalismus.
R+V-Schutzbrief für Lieferwagen*
Für nur 24 Euro inklusive Versicherungssteuer im Jahr leistet der Schutzbrief Hilfe bei Pannen, Unfällen und weiteren Notfällen im Inland und europäischen Ausland, und das rund um die Uhr.
*Gilt für Lkw bis 3,5t zulässige Gesamtmasse im Privat-, Werk- und Güterverkehr
Für Fuhrparks ab drei motorisierten Fahrzeugen
Die Kfz-BranchenPolice ist speziell für kleine gewerbliche Fuhrparks ab drei Fahrzeugen konzipiert. Sie können sie für folgende Fahrzeuge abschließen:
- Pkw in Eigenverwendung, Krafträder und Leichtkrafträder bzw. -roller, Camping-Kfz, Trikes und Quads,
- Lieferwagen im Werkverkehr,
- landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger landwirtschaftlicher Zugmaschinen,
- Wohnanhänger und Anhänger bzw. Auflieger im Werk- und Privatverkehr.
Die Kfz-BranchenPolice gilt für Unternehmen der folgenden Branchen
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Dienstleistungen
- Freie Berufe (zum Beispiel Arzt, Architekt, Rechtsanwalt)
- Genossenschaften
- Handel
- Handwerk (ohne Bau)
- Industrie
- Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Garten- und Landschaftsbau)
- Vereine, Verbände, sonstige Organisationen
- Öffentlicher Dienst und Gesundheitswesen
Ihre Vorteile mit der R+V-BranchenPolice
- Sie zahlen branchenindividuelle Beiträge in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
- Ihre Fahrzeuge werden – unabhängig vom bisherigen Schadenverlauf – mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF 2 eingestuft.
- Sie profitieren von der Sondereinstufung für einen einzigen Pkw, zum Beispiel den des Geschäftsführers oder Firmeninhabers, in die Schadensfreiheitsklasse 16 mit 30 Prozent Beitragssatz in Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
- Sie profitieren von einer vereinfachten Beitragsberechnung für Pkw.
Andere Fuhrparkgrößen
Umfasst Ihr Fuhrpark weniger als drei motorisierte Fahrzeuge, bietet Ihnen die R+V Allgemeine Versicherung AG auch günstige Konditionen in allen Versicherungsvarianten. Sprechen Sie uns einfach an. Bei mehr als zehn Fahrzeugen ist die Kfz-FlottenPolice die richtige Lösung.
Einfach, günstig und mit einheitlichem Beitragssatz
Mit der Kfz-FlottenPolice behalten Sie den Überblick und versichern Ihren Fuhrpark besonders günstig. Denn Ihre gesamten Fahrzeuge werden in der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz eingestuft, abhängig von Ihrem bisherigen Schadenverlauf. Je besser der Schadenverlauf Ihres gesamten Fuhrparks ist, desto eher erreichen Sie den günstigen Beitragssatz von 30 Prozent – und das nicht nur für ein einzelnes Fahrzeug, sondern für alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks. Neu hinzukommende Fahrzeuge werden ebenfalls mit dem einheitlichen Beitragssatz eingestuft.
Ihre Vorteile mit der Kfz-FlottenPolice
- Für Ihren gesamten Fuhrpark gilt ein einheitlicher Beitragssatz (FlottenPolice-Klassen) in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung einschließlich Anhänger bzw. Auflieger.
- Die erstmalige Einstufung in die FlottenPolice-Klassen erfolgt nach dem bisherigen individuellen Schadenverlauf Ihres Fuhrparks.
- Bei günstigem Schadenverlauf sinkt der Beitragssatz für Ihren gesamten Fuhrpark im Folgejahr um bis zu drei FlottenPolice-Klassen.
- Sie profitieren von einer vereinfachten Beitragsberechnung für Pkw.
Andere Fuhrparkgrößen
Weniger als zehn Motorfahrzeuge können Sie ebenfalls zu attraktiven Konditionen bei uns versichern, zum Beispiel in der Kfz-BranchenPolice. Ab einer Fuhrparkgröße von mindestens 30 Fahrzeugen bieten wir Ihnen eine individuell auf Ihren Fuhrpark zugeschnittene Versicherungslösung. Sprechen Sie uns einfach an.
Häufige Fragen
Durch die Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug unter anderem versichert gegen:
- Diebstahl,
- Brand oder Explosion,
- unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen, Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
- Zusammenstoß mit Tieren,
- Glasbruchschäden,
- durch Tierbiss verursachte Schäden einschließlich Folgeschäden bis zu 5.000 Euro, ausgenommen Tierbisse durch Haus- und Nutztiere.
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Die Besonderheiten auf einen Blick:
- Bei Firmen gilt der Versicherungsschutz des Reiseschutzbriefes für den oder die Geschäftsführer bzw. die Mitglieder des Vorstands. Abschleppkosten werden bis zu 400 Euro übernommen.
- Kosten für Mietwagen werden innerhalb folgender Grenzen übernommen: im Inland bis zu 100 Euro/Tag für maximal sieben Tage, im Ausland bis zu 700 Euro gesamt.
- Kostenersatz 0,80 Euro je Kilometer bei Fahrzeugabholung in Eigenregie aufgrund einer mehr als drei Tage andauernden Erkrankung oder im Todesfall des Fahrers.
- Übernahme des Rücktransportes des Fahrzeugs aus dem Ausland, wenn es nicht innerhalb von fünf Werktagen dort wieder fahrbereit gemacht werden kann.