Änderung der Kontomodelle für Privatkunden zum 01.07.2023.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2021 mit dem Vertragsänderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Kreditinstituts befasst. Der BGH hat entschieden, dass es nicht zulässig ist, dass Kreditinstitute die Änderungen von Bedingungen und Preisen ohne aktive Zustimmung der Kunden vornehmen.
Wir haben dies umgesetzt und möchten unsere bisherige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung auf rechtssicherer Basis mit Ihnen fortführen. Daher bitten wir Sie mit unserem Anschreiben um Ihre Zustimmung zu unseren AGB-Banken, Sonderbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis sowie zum Preisaushang auf dem Rückmeldebogen und zur Einwilligung in die Datenverarbeitung, den Sie mittels QR-Code digital oder auch vor Ort in Ihrer Filiale unterzeichnen können.